Ja, das können Sie. Nur wenn Sie ein niederländisches oder belgisches Unternehmen haben, werden wir Sie bitten, uns einen Handelsregisterauszug vorzulegen, um nachzuweisen, dass Sie befugt sind, die Mittel des Unternehmens auszugeben. Wenn Sie nicht der einzige Anteilseigner sind, werden wir Sie bitten, zusätzliche Dokumente vorzulegen
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